Web für Handwerk

Checkliste — So wird Ihre Handwerker-Website rechtssicher

10. Dezember 20258 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede geschäftliche Handwerker-Website braucht ein vollständiges Impressum nach DDG.
  • Die Datenschutzerklärung muss alle eingesetzten Dienste (Formulare, Maps, Analytics) abdecken.
  • Nicht notwendige Cookies dürfen erst nach Einwilligung gesetzt werden.
  • Impressum, Datenschutz und Cookie-Banner sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden.

Eine professionelle Website ist für Handwerksbetriebe unverzichtbar — aber neben Design und Inhalten müssen auch die rechtlichen Anforderungen stimmen. Fehler im Impressum, in der Datenschutzerklärung oder beim Cookie-Banner gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen in Deutschland. Mit dieser Checkliste können Sie einfach prüfen, ob Ihre Handwerker-Website auf dem aktuellen Stand ist.

Mehr zu typischen Fehlern auf Handwerker-Webseiten lesen Sie in unserem Artikel 5 Fehler auf Handwerker-Webseiten.

Punkt 1 — Vollständiges Impressum nach DDG / DSA

Seit 2024/2025 richtet sich die Impressumspflicht für geschäftliche Websites nach dem Digital-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Digital Services Act (DSA). Jede geschäftlich genutzte Website eines Handwerksbetriebs braucht ein Impressum, das ständig leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und gut lesbar verlinkt ist.

Für die meisten Betriebe gehören mindestens folgende Angaben hinein:

• Vollständiger Name des Unternehmens bzw. des Inhabers

• Rechtsform (z. B. e.K., GmbH, UG) und vertretungsberechtigte Person(en)

• Anschrift der Niederlassung (ladungsfähige Adresse, kein reines Postfach)

• Kontaktangaben: E-Mail-Adresse und Telefonnummer

• Registereintrag mit Registernummer, falls vorhanden

• Umsatzsteuer-ID oder Wirtschaftsidentifikationsnummer, soweit vorhanden

Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Impressum noch veraltete Hinweise stehen — solche Angaben sollten entfernt werden.

Punkt 2 — DSGVO-konforme Datenschutzerklärung

Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — dazu gehören schon IP-Adressen, Kontaktformulare oder eingebettete Karten — benötigt eine Datenschutzerklärung nach DSGVO.

Wichtige Inhalte:

• Verantwortlicher (Name/Adresse des Betriebs, Kontaktdaten)

• Welche Daten beim Besuch der Website automatisch anfallen (Server-Logs, IP-Adressen)

• Einsatz von Cookies, Analyse-Tools, Schriftarten, Maps, Videos — mit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer

• Nutzung von Kontaktformularen und E-Mail-Anfragen

• Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch)

Praxis-Tipp: Verwenden Sie einen aktuellen, geprüften Generator und passen Sie die Erklärung an die tatsächlich eingesetzten Dienste an. Unsere Datenschutzerklärung zeigt, wie das aussehen kann.

Punkt 3 — Cookie-Banner und Tracking richtig umsetzen

In Deutschland gelten klare Regeln für Cookies: Nicht notwendige Cookies brauchen eine Einwilligung, bevor sie gesetzt werden.

Darauf sollten Sie achten:

• Kein Tracking vor der Einwilligung — prüfen Sie das mit den Entwicklertools Ihres Browsers

• Cookie-Banner mit echten Wahlmöglichkeiten: „Alle akzeptieren“ und „Nur notwendige“ müssen gleich leicht anklickbar sein

• Ein Link „Einstellungen“ für Besucher, die genauer wählen möchten

• Dokumentation der Einwilligungen (Consent-Logs)

Für einfache Handwerker-Websites ohne Tracking reichen oft technisch notwendige Cookies. Sobald Analytics, YouTube, Google Maps oder ähnliche Dienste eingebunden sind, ist ein sauber konfiguriertes Consent-Tool Pflicht.

Punkt 4 — Verträge und Drittanbieter im Blick behalten

Viele Handwerker-Websites nutzen externe Dienstleister (Hosting, Newsletter, Kontaktformular). Für diese Fälle sind oft Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO nötig.

• Gibt es einen AVV mit dem Hoster/Agentur?

• Bestehen Verträge mit E-Mail- oder Newsletter-Anbietern?

• Werden Daten in Drittländer (z. B. USA) übermittelt, und gibt es dafür rechtliche Grundlagen?

• Ist klar dokumentiert, welche Daten an welche Dienstleister gehen?

Diese Punkte müssen nicht alle direkt auf der Website stehen, gehören aber zur rechtssicheren Gesamt-Dokumentation.

Punkt 5 — Regelmäßige Überprüfung einplanen

Recht und Technik ändern sich: neue Urteile, Gesetze, Updates von Tools. Planen Sie mindestens einmal im Jahr eine komplette Überprüfung ein.

Fragen für Ihren Jahres-Check:

• Haben sich Ihre Firmendaten oder Rechtsform geändert?

• Haben Sie neue Tools eingebunden (Analyse, Chat, Terminbuchung)?

• Sind alle erwähnten Gesetze und Bezeichnungen aktuell (DDG/TDDDG statt alter Begriffe)?

• Funktioniert das Cookie-Banner noch korrekt nach Updates?

Fazit — Drei Säulen für die rechtssichere Handwerker-Website

Eine rechtssichere Handwerker-Website besteht im Kern aus drei Säulen: vollständiges Impressum, aktuelle Datenschutzerklärung und korrekt konfiguriertes Cookie-Banner.

Wer diese Bausteine sauber umsetzt und regelmäßig überprüft, reduziert Abmahnrisiken deutlich und zeigt gleichzeitig seinen Kunden, dass Datenschutz ernst genommen wird.

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